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Rechtliches

Impressum, AGB's und Datenschutz

Die hier publizierten Vertragsbedingungen beziehen sich auf alle Verträge welche im Rahmen der Registrierung über diese Webseite zustande kommen. Für Verträge welche über andere Wege eingegangen werden, gelten die Vertragsbedingungen zum jeweiligen Vertrag. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Verantwortlich für diese Website

Swissconcept Solutions GmbH
Müllackerstrasse 10
8152 Opfikon
Schweiz

Telefon:
[email protected]

Geschäftsführer: Alper Altintas

Handelsregister Kanton Zürich: CHE-196.120.539

Mehrwertsteuer Schweiz: CHE-196.120.539 MWST

Bankverbindung: CH93 0483 5152 4729 9100 0
Credit Suisse (Schweiz) AG / BIC: CRESCHZZ80A

Allgemeine Vertstragsbestimmungen
gültig ab 01 Januar 2020

  1. Anwendungs- und Geltungsbereich

    1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen Swissconcept Solutions GmbH (nachfolgend Swissconcept genannt) und dem Kunden. Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen Swissconcept und dem Kunden.

    2. Mit dem Bestellen eines Angebotes oder einer Dienstleistung bzw. der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung akzeptiert der Kunde, diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten vorbehaltlos an.

    3. Änderungen und/oder Erweiterungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit der online Publikation unter swissconcept.com in Kraft.

  2. Vertragsbeginn und Vertragsdauer

    1. Der Vertrag tritt sofort nach Auftragserteilung für eine neue oder bestehende Dienstleistung in Kraft.

    2. Der Kunde erkennt mit seiner Unterschrift oder mit der Überweisung der Anzahlung, sämtliche Vertragsbedingungen an und akzeptiert diese.

    3. Für ProWeb Dienstleistungen gilt eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Aufträge oder Dienstleistungen, die separat geregelt wurden.

    4. Die Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung auf Wunsch des Kunden ist ausgeschlossen.

  3. Vertragserneuerung, Vertragskündigung, Stornierung

    1. Swissconcept stellt dem Kunden vor Ablauf der Vertragsdauer in der Regel eine Zahlungseinladung zur Erneuerung des Vertrags zu.

    2. Diese Verträge werden ohne fristgerechte Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

    3. Der Vertrag endet mit einer fristgerechten Kündigung einer der beiden Parteien.

    4. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate auf Ablaufdatum der in Anspruch genommenen Dienstleistung (Abonnement).

    5. Swissconcept behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung einer der Vertragsbedingungen, den Vertrag fristlos aufzuheben und sämtliche Leistungen zu sistieren.

    6. Möchte der Kunde den Vertrag stornieren, ist dies nur möglich, solange das Projekt noch nicht begonnen hat.

    7. Bei Stornierung, wird eine Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

  4. Leistungen

    1. Die Angebote von Swissconcept sind freibleibend. Swissconcept kann den Leistungsumfang aller Angebote und Optionen jederzeit ändern.

    2. Die Dienstleistungen beinhalten die Planung und Realisierung von Digitalen Konzepten, App Entwicklung und Online Marketing Strategien, Kommunikations- Dienstleistungen, Internetseiten zur Online- und Offlinenutzung, sowie die Bereitstellung von Web Hosting.

  5. Rechte und Pflichten des Kunden

    1. Zusammenarbeit – Der Kunde verpflichtet sich zur Mithilfe sowie zur Einhaltung von festgelegten Terminen, sodass Swissconcept seinerseits die gewünschten Leistungen optimal erbringen kann. Liegt nicht ein anders lautender Projektablaufplan vor, ist für Aufträge bis CHF 25’000 eine maximale Projektdauer von 3 Monaten vorgesehen, ansonsten werden die Leistungen in Rechnung gestellt und pro Zusatzmonat 10 % Aufschlag für den Mehraufwand verrechnet. Das gleiche gilt sinngemäss für Aufträge über CHF 25’000 für eine maximale Projektdauer von 6 Monaten.

    2. Der Kunde versichert Swissconcept, dass sämtliche Kommunikationsmittel, die im geistigen Eigentum Dritter stehen und zur Weiterverarbeitung, Ergänzung, Veränderung usw. an Swissconcept übergeben werden, frei von dinglichen Ansprüchen Dritter sind und/oder dem Kunden eine dementsprechende Legitimation zur Verwendung derselben vorliegt.

    3. Der Kunde ist verpflichtet Swissconcept nach Übersendung des Layoutvorschlages innerhalb von 10 Tagen Änderungs- und/oder Korrekturwünsche schriftlich mitzuteilen. Änderungs - und/oder Korrekturwünsche, welche nicht in der Frist Swissconcept mitgeteilt werden gelten als abgenommen.

  6. Preise und Zahlungskonditionen

    1. Bei Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde, die zum Zeitpunkt seiner Unterschrift oder Zusage auf dem Angebot aufgeführten Preise.

    2. Unter swissconcept.com werden Beispielpakete mit den Preisen online publiziert. Diese dienen nur als Anhaltspunkte, preislich und umfangmässig können diese je nach Art und Grösse der Dienstleistungen und Produkte angepasst werden.

    3. Swissconcept behält sich das Recht vor die Preise und Angebote jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern.

    4. Die publizierten Preise haben für neu abgeschlossene Verträge sofortige Gültigkeit. Für Vertragserneuerungen gelten die aktuellen Preise, welche zum Zeitpunkt der Erneuerung publiziert sind.

    5. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen schweizer Mehrwertsteuer zum aktuell geltenden Steuersatz.

    6. Entwürfe und Endprodukte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Abfindung für Designleistungen wird von Swissconcept frei bestimmt.

    7. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/ oder Endprodukte geliefert, entfällt die Abfindung für die Nutzung.

    8. Werden die Entwürfe später, oder in grösserem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Swissconcept berechtigt, die Abfindung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Abfindung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

    9. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Swissconcept für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

    10. Die Abfindung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teil- Abfindung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Swissconcept hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Vorauszahlungen zu leisten.

  7. Zahlungsverzug und Mahnung

    1. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 20 Tage nach Rechnungsdatum vollständig und ohne Abzug zahlbar (ordentliche Zahlungsfrist).

    2. Wenn keine oder eine unvollständige Zahlung eingeht, erfolgt eine Zahlungserinnerung mit der Aufforderung die Rechnung innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Die 1. Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen erfolgt nach Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist, zuzüglich der erwähnten 10 Tage. Die 2. Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 5 Tagen folgt 7 Tage danach.

    3. Swissconcept kann Mahnspesen zur Deckung der entstehenden Umtriebe sowie gegebenenfalls Inkassokosten, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten, geltend machen.

    4. Bei Verträgen die eine Nutzung einer von Swissconcept angebotenen Dienstleistung beinhalten wird im Falle einer ausstehenden Rechnung die länger als 40 Tage überfällig ist, das gesamte Kundenkonto und die somit genutzten Leistungen gesperrt. Eine Sperrung wird mit 100.- CHF verrechnet.

    5. Diese Sperrung entbindet den Kunden nicht von einer ordentlichen Kündigung seines in Anspruch genommenen Dienstes. Die Gebühren bleiben weiterhin als geschuldet.

    6. Erfolgt eine Sperrung, und möchte der Kunde diese Sperrung wieder aufheben, so werden die doppelten Sperrgebührenverrechnet.

  8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

    1. Jeder an Swissconcept erteile Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

    2. Alle Entwürfe, Skizzen, Vorlagen und Endprodukte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

    3. Die Entwürfe und Endprodukte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Swissconcept weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt Swissconcept, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Abfindung zu verlangen. Ist eine Abfindung nicht vereinbart, gilt die übliche Abfindung als Richtwert.

    4. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt Swissconcept ausdrücklich vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin. Im Streitfalle verpflichtet sich der Kunde alle für Swissconcept anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. Zu diesen Kosten gehören im Speziellen auch alle Anwalts- und Parteikosten. Ferner sind die Gerichts- und Urteilskosten vollumfänglich durch den Kunden zu übernehmen.

    5. Swissconcept überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Swissconcept. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Abfindung über.

    6. Swissconcept hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Swissconcept zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. üblichen Abfindung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

    7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeiten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Abfindung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

    8. Swissconcept behält das Recht, seine Werke sowie Vervielfältigungen davon in allen Medien in körperlicher und unkörperlicher Form zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.

  9. Besondere Bestimmungen ProWeb

    1. Wird für eine Website eine zusätzliche Domain beantragt, so werden diese Gebühren im Voraus erhoben. Die Einrichtungspauschale für die Schweiz beträgt 55.00 CHF für eine Periode von 12 Monaten.

    2. Swissconcept betreibt alle erstellten und publizierten Websites auf einen eigens dafür eingerichteten Webserver. Der Kunde verpflichtet sich bei Abschluss eines Webangebots die jährlichen Hosting- und Verwaltungskosten zu akzeptieren. Diese Kosten werden je nach gewähltem Web Paket berechnet und sind auf der Website von Swissconcept publiziert.

    3. Die Abrechnung für das Web Design erfolgt in fünf Stufen. Die erste Zahlung wird bei Vertragsabschluss fällig, diese Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages, ist vor Projektstart zu begleichen. Die zweite Zahlung ist bei Fertigstellung der Website/ Onlineshops fällig. Dabei handelt es sich um die endgültige, und vom Kunden geprüfte Version der zukünftigen Website/ Onlineshop. Die dritte Zahlung erfolgt drei Monate nach Vertragsabschluss und gilt für das erste Jahr. Die vierte Zahlung wird nach einem Jahr Vertragslaufzeit fällig und gilt für das zweite Jahr. Die fünfte Zahlung wird nach zwei Jahren Vertragslaufzeit fällig und gilt für das dritte Jahr.

    4. Für erweiterte Dienstleistungen wie Domain, Abos und Wartungsverträge von Websites, E-Mail Betreuung und anderes gilt generell Vorauszahlung.

  10. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

    1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Endprodukten, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 98.00 CHF berechnet.

    2. Swissconcept ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Swissconcept die entsprechenden Vollmachten zu erteilen.

    3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Swissconcept abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Swissconcept im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

    4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

    5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

  11. Eigentumsvorbehalt

    1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

    2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

    3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

    4. Swissconcept ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Swissconcept dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Swissconcept geändert werden.

  12. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

    1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Swissconcept Korrekturmuster vorzulegen.

    2. Die Produktionsüberwachung durch Swissconcept erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Swissconcept berechtigt, nach eigenem Ermessen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

    3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Swissconcept 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Swissconcept ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

  13. Haftung

    1. Swissconcept verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

    2. Swissconcept verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

    3. Sofern Swissconcept notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Swissconcept. Swissconcept haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

    4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

    5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Swissconcept.

    6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Swissconcept nicht.

    7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

    8. Die Nutzung der von Swissconcept erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Swissconcept übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien oder anderer Informationen im Internet entstehen.

    9. Swissconcept übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe.

    10. Swissconcept übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe.

    11. Swissconcept haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

    12. Swissconcept haftet nicht für Schädigungen und Missbrauch durch Dritte. Swissconcept kann nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle des internen Netzwerks, des Fernmeldenetzes der Swisscom AG sowie anderen Netzwerk Betreibern und des Internets verantwortlich gemacht werden.

  14. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

    1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Swissconcept behält den Abfindungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

    2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu verschulden hat, so kann Swissconcept eine angemessene Erhöhung der Abfindung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

  15. Schlussbestimmungen & Salvatorische Klausel

    1. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.

    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Ihre Daten sind uns wichtig

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Ebenso erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten, wie oben beschrieben, zur Wahrung unserer berechtigten Interessen nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO. Diese sind die Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen, die Leistungsfähigkeit des Angebots zu überwachen und zu verbessern sowie um illegale Aktivitäten zu erkennen, zu verhindern oder aufzuklären.

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Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

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Sie haben in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten folgende Rechte:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DS-GVO, sowie
  • das Recht auf Widerspruch gemäss Artikel 21 DS-GVO

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Sie können Ihre Einwilligung selbstverständlich jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmässigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Der Widerruf kann schriftlich an die eingangs erwähnte Adresse erfolgen.

Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach dem Datnschutzgestez. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenaufsichtsbehörde.


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